Wie bereits im Frühjahr angekündigt, hat fairTV nun einen Beschluss der Mitgliedervollversammlung umgesetzt und seine Empfehlungen für selbstständige Editoren, Kameraleute und Assistenten grundlegend überarbeitet.



Angesichts der Entscheidung des Bundessozialgerichts sieht sich fairTV nicht mehr in der Lage, jegliche Tageshonorare für Selbstständige unter 420 Euro (Kamera und Schnitt) sowie 310 Euro (Tonassistenz) als „Empfehlung“ zu bezeichnen (Berechnungsgrundlage). Außerdem haben inzwischen mehrere Berufsverbände ihre eigenen Empfehlungen veröffentlicht. fairTV erkennt deren Kompetenz uneingeschränkt an und möchte nicht mit abweichenden Zahlen verwirren.

Zukünftig wird es daher keine eigenen „Empfehlungen“ von fairTV mehr geben. Dennoch soll allen Selbstständigen eine Leitlinie an die Hand gegeben werden, um ihre Verhandlungen zu unterstützen. An die Stelle der bisherigen „Empfehlungen“ tritt daher neben dem Zitat der Berufsverbände eine auf einzelne Regionen bezogene Einschätzung des Vereins, welche Tageshonorare für Selbstständige dort jeweils für durchsetzbar gehalten werden. Grundlage dafür sind Angaben der Mitglieder von fairTV sowie von Film- und Fernsehschaffenden, die in der Region erfolgreich tätig sind.

Vorerst bleiben diese Zahlen nur für Mitteldeutschland verfügbar, an einer Ausweitung auch auf andere Regionen wird gearbeitet.

Euer fairTV-Team