Entsprechend dem Equal-Pay-Prinzip (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) streben wir auch für selbständige Film- und Fernsehschaffende Arbeitszeitbedingungen an, wie sie im deutschen Arbeitszeitgesetz §3 geregelt sind. Wir gehen daher von einer Kernbeschäftigungszeit von 8 Stunden pro Tag aus, wobei extra vergütete Mehrarbeit in gegenseitigem Einverständnis möglich bleibt.
Grundsätzlich sollte es nur „halbe Schichten“ oder „ganze Schichten“ geben. Bei Leistungen über die normale Arbeitszeit hinaus wird pro angefangener Stunde ein Mehrarbeitszuschlag fällig. "Halbe Schichten" werden ebenfalls mit einem Aufschlag versehen, da ihre Zusage die Aussicht auf eine "ganze Schicht" weniger wahrscheinlich macht.
Eine stundenweise Buchung lehnen wir grundsätzlich ab, ebenso „Halbe Tage mit Überstunden“. Mehrarbeitsstunden oder nicht in Anspruch genommene Leistungen können weder gutgeschrieben noch „abgefeiert“ werden.
Eine angemessene Pause (mind. 30 min) muss ab einer ganzen Schicht gewährt werden. Zeit und Länge sind individuell anpassbar. Pausenzeiten sind kostenfrei.