Für die Gewerke werden entwicklungsbedingt verschiedene Regelungen empfohlen, wobei bei Erstbuchung grundsätzlich zuerst höhere Honorare verlangt werden sollten, um Verhandlungsmasse zu haben und schließlich mindestens die "durchsetzbare Gage" zu erhalten.

AKTUELL: Die schwierige Situation der Selbstständigen während der Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es allerorten an Rücklagen und der dafür nötigen Honorarhöhe fehlt. Hinzu kommt die galoppierende Inflation, deren Ende aktuell nicht in Sicht ist. Allen Editor*innen und Kameraleuten, die aktuell noch weniger als 400 Euro Tagessatz für 8h Tätigkeit erhalten, wird daher in Anmahnung ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht dringend nahegelegt, ihre Honorare umgehend mindestens auf 400 Euro Tagessatz anzuheben (zzgl. USt). Dabei liegt die Verantwortung für die konkrete Preishöhe selbstverständlich bei jedem Unternehmer selbst. Für diese Sofort-Anpassung wurde ein separater Musterbrief entwickelt ("Neufestsetzung"), der im Download-Bereich abrufbar ist.

Außerdem wird auf aktuelle Rechtssprechung des Bundessozialgerichts hingewiesen, nachdem dort 2017 festgestellt wurde, dass Honorarhöhe und Status der Scheinselbstständigkeit in direktem Zusammenhang zueinander stehen. fairTV hat in einem offenen Brief an die mitteldeutschen Film- und Fernsehproduzenten diesen Sachverhalt umfassend dargelegt.


Editor

  • Inflationsausgleich
  • Arbeitszeit 8 Stunden (zuzüglich 30 Minuten Pause)
    ab der 9. Stunde Zuschlag von 25%, ab der 13. Stunde 50% und ab der 16. Stunde 100% auf 1/8 des Tageshonorars
  • Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Nachtzuschläge
  • Honorarempfehlung (BFS): ab 518 € aufwärts ("Rechnungssteller", Stand 2022)*
  • In der Region Leipzig durchsetzbar (8h): 380-500 €*

 Kamera

  • Inflationsausgleich
  • Arbeitszeit 8 Stunden (zuzüglich 30 Minuten Pause)
    ab der 9. Stunde Zuschlag von 25%, ab der 13. Stunde 50% und ab der 16. Stunde 100% auf 1/8 des Tageshonorars
  • Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Nachtzuschläge
  • Single-EB Einsätze sind, sofern nicht vermeidbar, mit 50% Aufschlag auf das Tageshonorar anzusetzen
  • Honorarempfehlung (BVFK, 8h): 450-700 €*
  • In der Region Leipzig durchsetzbar (8h): 375-500 €*

Ton/Assistenz

  • Inflationsausgleich
  • Arbeitszeit 8 Stunden (zuzüglich 30 Minuten Pause)
    ab der 9. Stunde Zuschlag von 25%, ab der 13. Stunde 50% und ab der 16. Stunde 100% auf 1/8 des Tageshonorars
  • Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Nachtzuschläge
  • Vorbereitungs-, Nachbereitungs- und Fahrtzeiten gelten generell als Arbeitszeit
  • Honorarempfehlung (BVFK, 8h): 278-348 €*
  • In der Region Leipzig durchsetzbar (8h): 280-350 €*


Diese fairTV-Empfehlungen gelten ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

 

* die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer