Fraktion DIE LINKE macht problematische Solo-Selbstständigkeit zum Thema, fairTV diskutiert mit

Spätestens seit der Erfindung der „Ich-AG“ ist die Ausbeutung von Solo-Selbstständigen, sogenannten „Freelancern“, ein Skandalthema nicht nur in der Film- und TV-Branche. Nun hebt die Fraktion DIE LINKE die Probleme auf die politische Agenda. Am 10. März 2017 gab es dazu ein öffentliches Fachgespräch im Bundestag unter dem Titel "Digitale Tagelöhner? Mindesthonorare für (Solo-)Selbständige". Unser Vorsitzender Guntram Schuschke war eingeladen, um als Referent und Diskussionspartner die langjährigen und schmerzlichen Erfahrungen und Sorgen in der Film- und TV-Branche zum Thema beitragen zu können.

 

Fachgespräch Soloselbständige
Dabei waren viele der Anwesenden deutlich überrascht, dass es auch im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine drastischen Schieflage bei der Bezahlung freier Mitarbeiter und Soloselbstständiger gegenüber den nach Tarif angestellten Sendermitarbeitern gibt. Vor allem das Argument der Sender, dies wegen der Beitragsstabilität „im Interesse der Zuschauer tun zu müssen“, empörte angesichts der ca. 8 Milliarden Euro Gebührengelder jährlich.


Fachgespräch Soloselbständige

Für Mindestlohn-Skeptiker interessant: Entgegen dem Titel ging es weniger um ein (Branchen-)Mindesthonorar als einzigen Ausweg für die vielfältigen Probleme. Vielmehr gelang es in der Diskussion, vorerst ergebnisoffen Ursachen, Anreize und vermutete Folgen zu umreißen und daraus notwendiges politisches Handeln abzuleiten. Das macht Hoffnung, und damit wird die Fraktion DIE LINKE direkt zum Ansprechpartner für die Sorgen von über zwei Millionen Solo-Selbstständigen in unserem Land, zumal angedeutet wurde, dass dies auch Teil des Wahlprogramms 2017 sein wird.

Wir finden: Ein guter Anfang! Und hoffen, dass auch alle anderen Parteien die Situation als das erkennen, was sie ist: unsozial und gefährlich für die gesamte Gesellschaft.

Euer fairTV-Team


* fairTV schätzt auf der Basis von Hochrechnungen im laufenden Projekt „EqualPay“ das Arbeitseinkommen von Freelancern gegenüber tariflich Festangestellten in den Sendern auf ca. 1/3 bei gleicher Arbeitsleistung unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Regeln für die Berechnung von Unternehmensrentabilität: Neben unproduktiven und in einem regulären Arbeitsverhältnis bezahlten Zeiten wie Urlaub, Krankheit, Weiterbildung etc. werden auch Zeiten für die Organisation des Unternehmens eingepreist sowie das Risiko der Nichtbeschäftigung beachtet, welches von Soloselbstständigen oftmals ohne finanziellen Ausgleich mangels besseren Wissens oder auch mangels anderer Optionen getragen wird; außerdem werden die freiwilligen Einzahlungen in die sozialen Sicherungssysteme angenommen