"Wir lassen niemanden allein" versprach Olaf Scholz den Menschen am 25.03.2020 zu Beginn der Corona-Pandemie. Mit der Ausgestaltung der "Soforthilfen" sehen viele Kreative dieses Versprechen gebrochen, geht es doch an ihrer Lebenswirklichkeit komplett vorbei.

Vor allem der fehlende Unternehmerlohn, den die kreativen Soloselbstständigen zum Überleben dringend brauchen, ist bislang nicht enthalten. Zugleich fallen Beauftragungen reihenweise aus und fehlt es an Sicherheiten und Zukunftsperspektiven.

fairTV schreibt daher einen Brief an Staatsministerin Monika Grütters (CDU). Dieser Brief ist bewusst vorerst nicht öffentlich, um der Bundesregierung Zeit und Raum für eine fundierte Beantwortung zu geben.

 

UPDATE im Dezember 2020:

ERFOLG! Die Bundesregierung hat auf die vielen Sorgen der Kreativen reagiert und mit der "Neustarthilfe" ein Hilfsinstrument geschaffen, das deutlich mehr an der Lebenswirklichkeit der Kreativen orientiert ist als andere Corona-Hilfen. Es orientiert sich allein am früheren Umsatz im Verhältnis zu den coronabedingten Umsatzausfällen, womit die Verwendung der Hilfsgelder den Kreativen überlassen bleibt.

Zwar haben wir auf unseren Brief aus dem April bis heute noch immer keinerlei Antwort erhielten, gehen aber davon aus, dass unsere Anliegen gemeinsam mit denen vieler anderer Vereine und Verbände in die Konzeption mit eingeflossen sind. Insofern ist die Ankündigung der "Neustarthilfe" auch eine Antwort.

Nähere Informationen findet Ihr auf der Themenseite des Selbstständigen-Verbands VGSD e.V.

 

UPDATE am 26. September 2021:

Die Bundestagswahl ist vorbei, die große Koalition abgewählt. Wir gehen daher davon aus, dass wir keine Antwort mehr von Monica Grütters erhalten und veröffentlichen den Brief aus Transparenzgründen.

Der Brief als PDF-Download abrufbar oder im Folgenden im Wortlaut abgebildet:

 

Sehr geehrte Frau Grütters,

zuerst einmal vielen Dank, dass Sie sich der Problematik der unzureichend zielgenauen Ausrichtung des Coronahilfe-Pakets für Soloselbstständige (Bund) annehmen. Für uns alle ist das sehr wichtig, da hiervon aktuell viele Existenzen in der Kreativbranche abhängen – und damit die Zukunft unserer vielfältigen Kultur- und Medienlandschaft direkt und akut bedroht ist.

WO HAKT ES?

Grundsätzliches Problem ist bei den Bundesmitteln nicht der aktuelle Geldfluss oder Verzögerungen bei der Bearbeitung, sondern die massiven Bedenken der Kreativen, welche Sorge vor Rückzahlung und damit dauerhafter Verschuldung haben oder einfach gar nicht erst beantragen, weil sie glauben, dass sie das Geld nicht behalten können oder sogar ungewollt straffällig werden.

Denn die Soforthilfe für Soloselbstständige geht an der Lebenswirklichkeit der meisten Kreativen komplett vorbei. Dabei ist vor allem die Nicht-Anerkennung von "privaten" Kosten bei den Hilfen problematisch. Also vor allem der "Unternehmerlohn" sowie Kosten für betrieblich genutzte (und dennoch notwendige) private Mittel.

WARUM KÖNNEN VIELE KREATIVE IHRE KOSTEN NICHT GELTEND MACHEN?

Viele Soloselbstständige in den Kreativberufen hatten niemals eine betriebswirtschaftliche (Grund-) Ausbildung, weil ein „Unternehmerführerschein“ in Deutschland nicht für die Selbstständigkeit Voraussetzung ist. Nicht wenige wurden sogar unvorbereitet in die Selbstständigkeit gedrängt oder zumindest mit scheinheiligen Argumenten „verführt“, als zum Beispiel die Sender unter wachsendem Spardruck massiv Festanstellungen abbauten. Daher berechnen viele Kreative die realen Kosten für ihre Unternehmen nicht kalkulationsrealistisch (wie z.B. in Existenzgründerseminaren gelehrt), sondern nutzen umfassend private Mittel für die Arbeit. Diese tauchen weder in BWAs noch der Steuererklärung auf. Teilweise passiert das aus Unwissenheit, teilweise aus falscher Bescheidenheit oder um sich nicht mit der in Wirklichkeit oftmals prekären Finanzsituation[i] auseinandersetzen zu müssen. Das äußert sich auch in den rechnerisch bisweilen unhaltbaren Honoraren, u.a. bei Film- und TV-Selbstständigen, wovon aber Kulturproduzenten, allen voran die großen öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender sowie einige (!) Film- und TV-Produzenten, seit Jahren profitieren.
Beispiele hierfür sind: Arbeitszimmer, die nicht als kostenrelevante "Betriebsorte" definiert werden, obwohl dort die "Büros" der Selbstständigen sind; private Computerhardware für Korrespondenz, Recherchen und Buchhaltung; private Mobiltelefone, über die dennoch alle beruflichen Absprachen und Telkos abgewickelt werden; Zeitungs- und Streaming-Abonnements, die für Recherche und berufliche Fortbildung wichtig und relevant sind; nicht abgerechnete Ausgaben für Büromaterial u.v.a.m.
Das Argument ist immer das Gleiche: "Das (Gerät, Abo, Büro) habe ich doch sowieso", was die kaum vorhandene unternehmerische Denkweise vieler Kreativer unterstreicht.

Zusätzlich befördert wird das durch regelmäßig ähnliche Argumentationen von Auftraggebern. So berichten Mitglieder von fairTV und den Berufsverbänden von Verhandlungsargumenten wie: „Kosten? Du hast doch keine Kosten wie ein Handwerker, das Bisschen Rechnung stellen kostet doch nichts, da verstehe ich nicht, warum Du mehr Tagessatz willst als ein Angestellter. Du brauchst ja auch keine Arbeitslosenversicherung, und die private Krankenkasse ist billiger“. Das mag zwar alles durchschaubar falsch sein, unter ebenfalls von Auftraggebern künstlich erzeugtem, gefühlt enormem Konkurrenzdruck („Da drüben stehen 20 andere, die Deinen Job wollen!“) lassen sich aber die Selbstständigen darauf ein. Das rächt sich jetzt, weil viele selbstständig tätige Kreative dadurch kaum nachweisbare Kosten haben, obgleich diese dennoch entstehen.

WARUM IST DER UNTERNEHMERLOHN SO WICHTIG?

Gedeckt werden solche als privat berechneten Kosten normalerweise vom „Unternehmerlohn“, also dem Gewinn, der am Ende des Monats übrig bleibt. Gleichzeitig entspricht dieser auch dem Einkommen, das – anders als bei Arbeitnehmern – in keiner Weise mit sozialer Absicherung wie ALG1 einhergeht. Denn die freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung ist vor einigen Jahren derart unattraktiv geworden, dass sich kaum noch Kreative diese Absicherung leisten können oder aus rechnerischen Gründen wollen[ii]. Während also die Einkommen von Arbeitnehmern, u.a. durch die sinnvolle Kurzarbeitergeld-Regelung, in diesen Tagen geschützt werden und ohnehin Sicherheiten (zumindest theoretisch) durch Fürsorgepflichten von Arbeitgebern bestehen, sehen Soloselbstständige bei Auftragsausfällen dem sofortigen Verlust ihres kompletten Einkommens entgegen.

Kreative geraten also nicht in Existenznot, weil sie ihre Leasingraten oder Büromieten nicht bezahlen können. Ihnen droht bereits nach kleinen Einkommenseinbußen die Privatinsolvenz, weil sie mit ihren zu niedrigen Honoraren keinerlei Rücklagen bilden konnten und bei Ausfall des Unternehmerlohns ihre Familien nicht mehr ernähren können, von der Fortführung ihrer Tätigkeit ganz zu schweigen. Das hat vor allem Folgen für die Zukunft der Film- und Fernsehbranche. Denn während bereits jetzt allerorten Fachkräftemangel herrscht[iii], dürften viele Kreative durch die Krise bemerken, wie defizitär ihr Einkommensmodell in Wirklichkeit ist. Werden sie nun auch von der Politik im Stich gelassen, so steht zu befürchten, dass sie in Zukunft noch viel schneller aus den Berufen flüchten als bisher – mit dramatischen Auswirkungen. Darum wäre die Überarbeitung der Regeln für die Corona-Hilfen auch eine gute Investition in die Zukunft unseres Landes.

WARUM IST HARTZ4 KEINE ALTERNATIVE?

Der Verweis an dieser Stelle auf das ALG2 als Übergangslösung wird auf breiter Linie von den Kreativen mindestens als fehlende Sachkunde, öfter aber als „Arroganz von Beziehern eines festen Gehalts“ wahrgenommen. Er enthält damit jede Menge politischen Sprengstoffs, wie bereits in den sozialen Medien sichtbar wird[iv]. Denn so viel sollte auch Politikern mit Festgehältern klar sein: Niemand kann einfach mal so seine normalen privaten Kosten, die das reguläre Gehalt oder eben der „Unternehmerlohn“ deckt, von jetzt auf gleich auf den entwürdigend niedrigen ALG2-Regelsatz umstellen. Da gibt es viel zu viel, was die Jobcenter (teilweise) nicht anerkennen: Zeitungs- und Streaming-Abos, umfangreichere Handyverträge, private Leistungen für Bildung der Kinder wie Musikunterricht, Ausgaben für Sport etc. Allein der Unterschied zwischen dem ALG2-Regelsatz (432€)[v] und den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten ohne Wohnen und Energie (1796€)[vi] offenbart bereits die Weltfremdheit solcher „Empfehlungen“.

Hinzu kommt, dass viele Kreative mangels des Erwerbs gesetzlicher Rentenansprüche für ihren Lebensabend mehr oder weniger privat vorgesorgt haben. Diese Vorsorgen sind selten üppig, übersteigen aber vor allem bei älteren Selbstständigen dennoch die 60000 Euro, die die Jobcenter vorübergehend als „Schonvermögen“ anerkennen. Nach einem ohnehin kaum finanziell erfüllten Leben im Dienste der kulturellen Vielfalt unseres Landes sehen sich die betroffenen Kreativen nun auch noch dieser Sicherheiten beraubt.

Ebenso kritisch ist im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen die per Hartz4-Regelung erzwungene „Bedarfsgemeinschaft“ zu sehen. Nicht grundlos sind in Deutschland Partnerschaften ohne Eheschließung erlaubt, und selbst in der Ehe ist Gütertrennung eine vertragliche Möglichkeit, um finanzielle Unabhängigkeit auf Wunsch zu ermöglichen. Kreative Selbstständige, die ohne eigenes Verschulden nun in Schwierigkeiten geraten sind, zu solcher erzwungenen Verquickung zu nötigen, ist keinesfalls gerechtfertigt.

Nicht zuletzt verlangen die ALG2-Anträge Nachweise, die derzeit von vielen Soloselbstständigen nicht beigebracht werden können, wenn man sich nicht darauf vorbereitet hat: Eine BWA vom Steuerberater? Ist oft noch nicht fertig und liegt derzeit auf Eis. Letzter Steuerbescheid? Ist aus 2018 oder sogar 2017 (was ja auch sonst kein Problem ist, solange man die Bescheide nicht sofort braucht, die Notlage war schließlich nicht vorhersehbar). Sonstige Unterlagen? Müssten erst besorgt werden, und im Moment arbeiten die meisten Ämter nicht vollumfänglich. All das ist nicht praktikabel, selbst wenn die Arbeitsagentur aktuell weniger „hart“ prüfen würde – aber selbst das scheint nicht der Fall zu sein, wie Mitglieder von Berufsverbänden berichten.

Schließlich ist auch die psychologische Komponente wichtig: Hartz4 ist in den letzten Jahren von Politik und Medien stigmatisiert worden als „Auffangbecken für die, die es nicht schaffen“. Jetzt darauf als echte, wenngleich vorübergehende Alternative zum Arbeitseinkommen zu verweisen, ist ein fatales Signal an die Kreativen in diesem Land, denn es bedeutet: Eure Existenz ist uns nicht mehr wert als die Grundsicherung. Das ist nicht hinnehmbar, während gleichzeitig Arbeitnehmern durch „Kurzarbeit“ geholfen wird, für Konzerne und „den Mittelstand“ riesige Hilfspakete geschnürt werden und schon wieder Banken gerettet werden sollen. Hier werden hochkompetente Fachkräfte, die aufgrund der regelmäßigen Unterbezahlung ohnehin knapp an der Armutsgrenze leben[vii], ganz bewusst in die möglicherweise dauerhafte Abhängigkeit vom Staat getrieben. Ist das wirklich ein Ziel?

WAS IST UMGEHEND ZU TUN?

Derzeit sieht es so aus, als wären die anfänglich vollmundigen Aussagen von Politikern „Wir lassen niemanden allein!“[viii] in Bezug auf die soloselbstständigen Kreativen leere Versprechungen, die bereits jetzt gebrochen wurden: Die Soloselbstständigen, ohnehin in vielen Branchen der heimliche Niedrigstlohnsektor in Deutschland, werden mit ihren tatsächlichen Problemen größtenteils alleingelassen. Das ist der aktuelle Tenor in Zeitschriften sowie den sozialen Medien und wird es noch viel mehr sein, wenn auf breiter Linie die Rückzahlungsforderungen an diejenigen kommen, die den Politikern vertraut und das Kleingedruckte nicht verstanden haben. Darum ist es unumgänglich, sofort wie folgt gegenzusteuern:

  1. Anerkennung von „Unternehmerlohn“, wie dies Baden-Württemberg in seinen Richtlinien veröffentlicht hatte, muss bundesweit erfolgen. Dort wurde ein monatlich anzurechnender Betrag von 1180 Euro veröffentlicht, später tauchte dieser Wert in den Richtlinien nicht mehr auf, weshalb Anwaltskanzleien einen Richtwert basierend auf statistisch ermittelten Lebenshaltungskosten anführen, derzeit z.B. in BW für eine ledige, allein lebende Person 1.677 Euro/Monat[ix]. Von zugebilligtem „Unternehmerlohn“ auf Hartz4-Niveau ist dringend abzuraten, da dies keine laufenden Kosten eines „normalen“ Erwerbslebens decken kann und die Corona-Notlage unverschuldet eingetreten ist. Kreative Arbeit ist unter Hartz4-Bedingungen beinahe unmöglich, der Schaden für die Kultur- und Kreativwirtschaft würde durch das wirtschaftliche Wegbrechen eines großen Teils der Fachkräfte-Basis katastrophal. Überdies sind solche niedrigen Sätze angesichts der enormen Summen, die für andere Wirtschaftsbereiche derzeit bereitgestellt werden, keinesfalls vermittelbar.
  2. Anerkennung von Teilen der privaten Wohnungsmiete als „Arbeitsbereich“ bzw. „Betriebsstätte“ und Zuordnung zu den anrechenbaren Betriebskosten. Nur so werden reale, aber leider oftmals nicht eingepreiste Kosten der Selbstständigkeit von Kreativen abgebildet.
  3. Anerkennung von selbst geschätzten Pauschalen auf Vertrauensbasis für nicht in der BWA bzw. Steuererklärung auftauchende Kosten wie Telefon, Bürobedarf, IT-Hardware oder so manches Zeitungsabonnement, ggf. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Dies würde auch in der Zukunft den Blick der Selbstständigen für ihre tatsächlichen Kosten schärfen.

Abschließend möchte ich anmerken, dass es auch politisch die richtige Entscheidung sein dürfte, die oben genannten Vorschläge bei einer dringend nötigen, gründlichen Überarbeitung des Corona-Hilfe-Pakets für Selbstständige zu berücksichtigen. Denn bei Kreativen, insbesondere den Film- und Fernsehschaffenden, handelt es sich um Sprachrohre der Gesellschaft, um Multiplikatoren bei Fakteninterpretation und Meinung, deren Arbeit auch die Verbindung von Realität mit Emotionen umfasst. Sie in diesen schweren Tagen tatsächlich „allein zu lassen“ könnte sich als schwer zu bedienende Hypothek für die Zeit nach der Corona-Krise herausstellen.

In diesem Sinne: Tun Sie bitte das Richtige!

Mit freundlichen Grüßen


Guntram Schuschke
fairTV e.V.

 

[i] Vgl. Langer Media: „Studie zur sozialen Lage der Film- und Fernsehschaffenden“: https://bit.ly/3ezt1y1

[ii] Quelle: https://bit.ly/34QyCeR

[iii] Quellen u.a.: https://bit.ly/2VJulWr, https://bit.ly/2z8218v, https://bit.ly/2yq8H1F

[iv] Exemplarisch: https://bit.ly/2zbi2KR

[v] Quelle: https://www.hartziv.org/regelbedarf.html

[vi] Private Konsumausgaben D 2018: 2704€, abzgl. 908€ für Wohnen und Energie, Quelle: https://bit.ly/3bmDTxj

[vii] Vgl. Langer Media: „Studie zur sozialen Lage der Film- und Fernsehschaffenden“: https://bit.ly/3ezt1y1

[viii] Quelle Peter Altmaier: „Wir lassen niemanden allein!“: https://bit.ly/2Khx6ZF

[ix] Exemplarisch: https://bit.ly/2ys8OcT