Generell empfehlen wir für alle Gewerke den Inflationsausgleich, basierend auf der von der Bundesbank für das laufende Jahr im Dezember geschätzten Inflationsrate. Diese lag 2022 im Jahresdurchschnitt bei 7,9 Prozent. fairTV hält einen weiteren Aufschlag von 2,1 Prozent zur Kompensation der Inflationsverluste der vergangenen Jahrzehnte sowie für angemessen. Das bedeutet die moderate Erhöhung der individuellen Tarife jedes Selbständigen ab dem 1.1.2023 um 10 Prozent.
Die schwierige Situation der Selbstständigen während der Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es allerorten an Rücklagen und der dafür nötigen Honorarhöhe fehlt. Allen Editor*innen und Kameraleuten, die aktuell noch weniger als 400 Euro Tagessatz für 8h Tätigkeit erhalten, wird daher in Anmahnung ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht dringend nahegelegt, ihre Honorare umgehend mindestens auf 400 Euro Tagessatz anzuheben. Dabei liegt die Verantwortung für die konkrete Preishöhe selbstverständlich bei jedem Unternehmer selbst. Für diese Sofort-Anpassung wurde ein separater Musterbrief entwickelt ("Neufestsetzung"), der im Download-Bereich abrufbar und mit wenigen Änderungen auch für 2023 anpassbar ist.
Bis zu Neuverhandlungen werden Anpassungen jährlich zum 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres fällig.